Der Internethandel wird sicherer. Das zumindest ist die Idee einer Gesetzesänderung, welche zum 1. August in Kraft tritt. Bei MDR INFO berichtete ich in der Serie „Digital“ darüber, worauf Internethändler künftig aufpassen müssen und was Internetkäufer in Zukunft besser schützt.
„Zahlungspflichtig bestellen“ – das ist die Zauberformel für eine neue Internetgesetzgebung. Es wird wohl bald ein ebenso bekannter Spruch wie „Gefällt mir“ oder „3,2,1 – meins“ sein. Und er wird vorgeschrieben, denn das traditionsreiche Bürgerliche Gesetzbuch wird dem Internetzeitalter angepasst. Die sogenannten Kostenfallen sollen verschwinden.
Zurück zu unserem Spruch: „Zahlungspflichtig bestellen“ – mit diesen Wörtern muss ab August jeder Internet-Laden eindeutig anzeigen, dass man beim Anklicken eines Buttons – dem digitalen Schaltknopf auf einer Internetseite – Geld ausgibt.
Der neue Text ist das Aus für die bisherigen Formulierungen wie „Weiter“, „Bestellung“ oder auch „Bestellung abgeben“, die dem Verbraucher nicht eindeutig klar machten, dass er jetzt Geld ausgeben wird. Denn „schwarze Schafe“ unter den Internethändlern verlangten nach dem Klicken auf diese „Button“ selbst für normalerweise kostenfreie Produkte Geld – oder es entstand ein Abo-Vertrag, obwohl der Kunde nur eine Sache kaufen wollte. Udo Vetter hat sich als Anwalt auf das Internet spezialisiert und weiß genau, weshalb das neue Gesetz notwendig ist.
Wir haben ja große Probleme gehabt durch die sogenannten Abo-Fallen im Internet. Hunderttausende, wenn nicht gar Millionen von Leuten, sind auf Seiten hereingefallen, die vorgegauckelt haben, irgendwelche Gedichte, Kochrezepte oder Routenplaner zu vermitteln. Die dachten, das wäre umsonst und mussten dann Abo-Verträge abschließen, und hatten große Probleme, da wieder rauszukommen.
Und genau hier wird es für den Verbraucher klarer. Es geht nämlich nicht nur um den Button, sondern um mehr. So muss künftig deutlich formuliert sein, was der Verbraucher wirklich kauft und zwar, bevor er den Button klickt. Dazu gehören zum Beispiel die wesentlichen Merkmale der Ware, die Laufzeit des Vertrages und der Gesamtpreis der Ware einschließlich aller Zusatzkosten, auch wenn diese eventuell durch andere Anbieter in Rechnung gestellt werden. Kurz, alles, was eventuell bislang eher im Kleingedruckten auftauchte.
Doch es gibt eine Kehrseite der Medaille. Udo Vetter:
So toll das vielleicht für die Verbraucher erstmal sein könnte, so misslich ist das für gerade die Kleinhändler, die sich keine teure Rechtsberatung leisten können, deswegen, weil hier natürlich auch neues Abmahnpotential geschaffen wird, dass dann Internethändler ihre Konkurrenz abmahnen, weil eben vielleicht der Button nicht groß genug ist oder die Formulierung nicht ganz eindeutig ist und ähnliches .
Für die Händler heißt das also: Bis spätestens nächsten Dienstag muss ihr Online-Shop umgestaltet werden. Danach kann es passieren, dass Kaufverträge nicht abgeschlossen oder Abmahnungen fällig werden. Für die Käufer heißt es: Online-Shoppen wird einfacher und sicherer, denn nur, wo „Zahlungspflichtig bestellen“ steht, muss auch wirklich gezahlt werden.