Die Forderung „Genickschuß und gut is“ verstößt laut Facebook nicht gegen die Gemeinschaftsstandards des Unternehmens. So heißt es zumindest in einer Antwort des Unternehmens an mich.
Wörtlich ist zu lesen:
Nutzer: „Genickschuß und gut is“
Beschwert hatte ich mich über diesen Kommentar, der ganz klar zur Tötung des Politikers David Cohn-Bendit aufruft:
Mord steht unter Höchststrafe
Mord steht in Deutschland unter Höchststrafe. Wenn der Mob anfängt, hier aufzurufen, Menschen zu töten, dann wird der Rechtsstaat gefährdet. Dann können wir einpacken.
Wer das ähnlich sieht, den bitte ich einfach darum, ebenfalls bei Facebook Beschwerde einzulegen. Bitte den Beitrag selbst besuchen, der hier verlinkt ist. Dann auf die drei Punkte neben dem Namen der Seite klicken und als letztes die Fragen beantworten, die erscheinen, wenn „Support erhalten oder Foto melden“ angeklickt wird.
Die Aussage Cohn-Bendits
Über die Aussage Cohn-Bendits möchte ich mich nur mit einem Satz äußern: Sie ist einfach widerlich. Und sie ist seit 1982 bekannt. Allerdings ist die zweite Aussage, die in dem Post noch geteilt wird, falsch. Wer mehr darüber lesen möchte, kann dies im Internetangebot von Correctiv machen.
Vorsichtshalber: Mir geht es darum, dass aktuell zu einem Mord aufgerufen wird.