Bundesverfassungsgericht: Gerichte müssen vor Abschiebung Foltergefahr prüfen

Es gebe „ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr“ in der Türkei: Mit diesem Argument hat das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde eines IS-Unterstützers stattgegeben – und die Abschiebung in die Türkei gestoppt.
Quelle: Spiegel
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