Die Bundesnetzagentur hat die Mobilfunkoption StreamOn der Deutschen Telekom zu Teilen als rechtswidrig erklärt. So sieht man Verstöße gegen Vorschriften für das Roaming und die Netzneutralität. Die Telekom wurde nun nachdringlich zu Nachbesserungen im Interesse der Kunden aufgefordert. Die Telekom will sich rechtlich zur Wehr setzen.
Quelle: Netzwelt
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