Jörg Heidrich ist Rechtsanwalt und Justitiar von Heise Medien, die u.a. die Computerzeitschrift c’t herausgeben. Er ist vorsichtig geworden, nachdem das Landgericht Hamburg entschieden hat, dass Betreiber von Internetseiten haftbar gemacht werden können, wenn sie mit einem Link auf andere Seiten verweisen. Jörg Heidrich begründet das damit, dass…
… derjenige, der als Betreiber von einer Website im gewerblichen Umfeld – also, wenn es da irgendwie Werbung gibt oder wenn man etwas verkauft – wenn derjenige einen Link setzt, auf eine Website, wo irgendwie eine Urheberrechtsverletzung besteht – sei es, ein Bild ist nicht in Ordnung, sei es, ein Text ist nicht ordentlich lizensiert, dass der dann dafür haftet, und zwar auch ohne, dass es ihm überhaupt bekannt sein muss, dass da eine Urheberrechtsverletzung ist.
Wer als Unternehmen einen Link setzt, kann also für illegale Inhalte dieser verlinkten Seite haftbar gemacht werden. Das wollte Jörg Heidrich für seinen Auftraggeber vermeiden. So fragte er beim Landgericht Hamburg an, ob die Seite den durch die eigenen Richter vorgegebenen Ansprüchen genüge. Die Antwort blieb jedoch unverbindlich und stellte fest….
… dass das Landgericht selbstverständlich davon ausgeht, dass die Zugänglichmachung sämtlicher Inhalte auf der Seite des Landgerichts rechtmäßig erfolgt.
Zu rechtsverbindlichen Erklärungen Ihnen gegenüber sehen wir uns indes nicht veranlasst.
Das Landgericht Hamburg fordert zwar von allen kommerziellen Anbietern, die Inhalte von verlinkten Seiten rechtlich zu überprüfen. Dasselbe Landgericht weigert sich aber, auf Nachfrage dies für die eigene Seite den Anbietern zu bestätigen. Es klingt wie ein Schildbürgerstreich. Ist es aber nicht, meint der Pressesprecher des Hamburger Landgerichtes, Kai Wantzen:
Die Auskunft wird so beantwortet, wie jede andere auch. Die Seite ist sorgfältig erstellt worden. Aber für die Übernahme einer Haftung zu Lasten der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es keine Rechtsgrundlage.
Jörg Heidrich von Heise Medien beruhigt das alles nicht. Er sieht aber Bewegung.
Ich denke, das Landgericht Hamburg wird erkannt haben, dass es mit solchen Anfragen in der Praxis doch sehr, sehr schwierig ist.
Tatsächlich zeigt Gerichtssprecher Kai Wantzen Verständnis – allerdings verweist er auch darauf, dass es nicht das letzte Urteil sei, welches es zu Verlinkungen auf Internetseiten geben werde.
Das Interesse und die Verunsicherung über die Entscheidung ist sehr gut nachvollziehbar. Es ist eine Rechtsentwicklung, die im Fluss ist. Und es liegt dann in der Natur der Sache, dass man von Entscheidung zu Entscheidung dieser neuen Rechtslage neuere Konturen gibt.
Für Heise Medien steht trotzdem fest: Solange das Landgericht Hamburg seine eigene Internetseite nicht rechtsverbindlich für im Sinne des Urteils in Ordnung erklärt, kann man darauf nicht mehr verlinken.