Ausgangspunkt ist, dass der Anbau von gentechnisch behandelten Pflanzen in der Europäischen Union nicht vollständig verboten ist. Die Nationalstaaten können aber eigene Verbote erlassen. In Deutschland war bislang nicht klar, wer für ein solches Verbot zuständig sein soll – der Bund oder die Bundesländer. Der Gesetzesentwurf sieht jetzt eine grundsätzliche Zuständigkeit des Bundes vor. Allerdings müssen die sechs dafür zuständigen Bundesministerien einstimmig für ein Verbot sein. Klappt die Einigung der sechs Ressorts nicht, können die Bundesländer eigene Verbote erlassen. Außerdem sollen sie grundsätzlich an der inhaltlichen Begründung für ein Verbot mitarbeiten.
Kritik am Gesetzesentwurf gibt es aus der Opposition. Die Brandenburger bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Annalena Baerbock spricht von einem „Gentechnik-Wiedereinstiegsgesetz“. Zwar seien die Bundesländer jetzt beteiligt, aber das Veto nur eines einzigen Bundesministeriums oder nur eines einzigen Bundeslandes würde reichen, um ein Verbot deutschlandweit zu verhindern.
Das Gentechnikgesetz soll im Frühjahr 2017 in Kraft treten.