Landgericht Köln: BMW speichert Bewegungsprofil der Autos

Datenschutz ist wichtig. Auch beim Autofahren. Selbst Fahrzeuge hinterlassen digitale Spuren. Und da hat sich jetzt ein Streit entwickelt. Speichert BMW die Positionsdaten von Mietwagen? Der Autokonzern sagt „Nein“, ein Kölner Richter dagegen sagt „Ja“. Was es damit auf sich hat und dass nicht nur Mietwagen betroffen sind, schildert mein Beitrag.

Es fängt an mit einem tödlichen Verkehrsunfall in Köln. Mit 100 Kilometern pro Stunde saust der spätere Angeklagte durch die Stadt und überfährt einen Menschen. Er nutzt dabei einen Mietwagen von Drive Now, dem Car-Sharing-Unternehmen von BMW. Beim dann folgenden Gerichtsverfahren wird BMW aufgefordert digitale Aufzeichnungen des Fahrzeugs herauszugeben. Der Autohersteller weigert sich zunächst, liefert dann aber acht Monate nach dem Unfall sehr exakte Angaben. Achim Hengstenberg, Richter am Landgericht Köln, bestätigt MDR Aktuell:

Zutreffend ist, dass BMW die Längen- und Breitengrade und die dementsprechend auch konkrete Position des Fahrzeuges übermittelt hat. Zudem wurde auch die Geschwindigkeit an der jeweiligen Position mitgeteilt. Und es ist auch richtig, dass die Außentemperatur und die Position des zur Buchung verwendeten Mobiltelefons von diesen Daten umfasst war.

Viele Autos nutzen die eingebaute Technik eines Mobiltelefones. Nur so können die digitalen Rettungsassistenten, die unterschiedliche Hersteller anbieten, das Fahrzeug lokalisieren und Rettungskräfte anfordern.

Doch BMW streitet schriftlich ab, personenbezogene Bewegungsprofile seiner Kunden anzulegen. Die Daten seien aus einem extra für Autovermieter eingebauten Modul und den Datensätzen des Fahrzeuges zusammengeführt worden.

Dagegen stehen Tests des ADAC: Diese ergaben, dass BMW, aber auch andere Hersteller, Daten der Fahrer speichern, egal, ob der Wagen gemietet oder dessen Eigentum ist. Christian Buric vom Automobilclub:

Wir haben bei einem Mercedes B-Klasse, bei einem Elektroauto und bei BMW-Fahrzeugen festgestellt, dass hier Daten gesammelt werden und die werden an den Hersteller übermittelt werden. Das läuft in vielen Fällen über das Infotainment-System.

Zu den Daten gehört auch das heftige Anziehen des Anschnallgurtes, was auf eine scharfe Bremsung hinweist. Doch der ADAC entdeckte noch mehr Daten, die weitergegeben werden.

Im Mai diesen Jahres konnten die IT-Experten im Datensatz unter anderem die Anzahl der eingelegten CDs und DVDs – das war beim BMW 320d der Fall – bzw. auch zum Beispiel – und das ist ein bisschen heikler – die letzten 100 Abstellpositionen des BMW i3, also des Elektroautos, herauslesen.

Der ADAC sieht Datenschutzprobleme. Christian Buric fordert eine aktive Zustimmung der Autokäufer, zu den Datenspeicherungen.

Zum Beispiel, wenn er ein Auto bekommt, dass er sagt, ich bin damit einverstanden, dass die Daten X, Y, Z übermittelt werden. Da stehen wir für eine völlige Transparenz und für eine Wahlfreiheit des Autofahrers.

Die Datenübertragungen können aber auch positiv für den Fahrer sein.

Es kann vom Vorteil sein, wenn man in einer fremden Stadt sein Auto geparkt hat, und nicht mehr wiederfindet. Aber eben auch, dann man im Rettungsfall schnell und automatisiert geortet werden kann.

Der Unfall-Fahrer im BMW wurde übrigens zu 33 Monaten Haft verurteilt – auch aufgrund der vom Hersteller an das Gericht weitergegebenen Fahrzeugdaten.