EuGH-Urteil: Zeugen Jehovas müssen bei Hausbesuchen auf Datenschutz achten

Es klingelt an der Tür, davor stehen Zeugen Jehovas: Bei solchen Hausbesuchen muss die Glaubensgemeinschaft Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einhalten. Das urteilte der EuGH in Luxemburg.
Quelle: Spiegel online
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Author: Nachrichten-Sucher 5