Richter verweisen Googles Klage an Europäischen Gerichtshof – US-Konzern hatte wegen Einstufung als Telekommunikationsdienst geklagt

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„Google gegen die Bundesrepublik Deutschland“ hieß es heute vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Das US-Unternehmen wehrte sich juristisch dagegen, dass die Bundesnetzagentur den Googles Maildienst GMail als Telekommunikationsdienst einstufen will. Darüber berichtete ich bei MDR Aktuell.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Münster war denkbar knapp. Das Verfahren wird zunächst an den Europäischen Gerichtshof, EuGH, überwiesen.

Richterin Gudrun Dahme:

Das Oberverwaltungsgericht hier in Münster ist der Auffassung, dass der EuGH bestimmte Auslegungsfragen des Unionsrechtes klären soll. Es hat also das Verfahren hier ausgesetzt, dem EuGH verschiedene Fragen gestellt und wartet jetzt auf die Antwort dieser Fragen.

Der Streit geht bereits seit 2010. Damals stufte die Bundesnetzagentur Googles E-Maildienst GMail als sogenannten Telekommunikationsdienst ein. Es klingt nach einem einfachen Verwaltungsvorgang. Doch es bedeutet viel mehr- vor allem mehr Rechte für die Nutzer. Für Telekommunikationsdienste gilt der strenge deutsche Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis. Außerdem gibt es Auflagen für einen Kundenschutz und für Transparenz. Allerdings: Bei richterlicher Anordnung aufgrund von Strafverfahren müssen die entsprechenden Unternehmen deutschen Behörden Zugriff auf ihre Daten geben.

All das wollte Google nicht. Der Konzern argumentierte, seine Leistungen bestünden nicht überwiegend in der Übertragung von Signalen. Die Datenpakete würden über das öffentlich zugängliche Internet verschickt und auf dessen Arbeitsweise habe man keinen Einfluss. Deshalb könne man dafür auch keine Verantwortung übernehmen und würde sich in Deutschland nicht als Telekommunikationsdienst anmelden. Darauf drohte die Bundesnetzagentur mit einem Zwangsgeld. Google klagte dagegen 2015 in erster Instanz – und verlor. Nun war es der zweite Versuch, nicht als Telekommunikationsdienst zu gelten. Allerdings – und das wurde in dem Verfahren erstmals bekannt – ist Google der deutschen Verwaltung bereits entgegengekommen. Richterin Gudrun Dahme:

Der Prozessvertreter von Google hat heute in der mündlichen Verhandlung gesagt – gebe das jetzt einfach mal so wieder -, dass sie, nachdem sie verloren haben in der ersten Instanz, am Verwaltungsgericht Köln, sich unter Vorbehalt angemeldet haben bei der Bundesnetzagentur.

Der EuGH hat nach Einschätzung der Richterin Wartezeiten von bis zu einem Jahr. Erst dann kann das Verfahren in letzter Instanz entschieden werden.
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Weitere Hintergründe zu dem Gerichtsverfahren gibt es auch hier.

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