Wie geht es weiter mit dem Leistungsschutz?

MDR INFO, 18.10.12
Leistungsschutzrecht – hinter diesem Wort verbirgt sich eine geplante Gesetzesänderung der Regierungskoalition, die, sollte sie umgesetzt werden, Geld für das Nutzen journalistischer Text verlangt – sogenannte Lizenzen. Das beginnt bereits mit Überschriften und kurzen Texten, die im Internet genutzt werden, um auf andere Seiten zu verlinken. Google und andere Kritiker sehen hinter dem Leistungsschutzrecht eine Gefahr für das Internet, weil allgemein zugängliche Informationen jetzt Geld kosten sollen. Am Rand des DatenDialogs von Google sprach ich mit Kay Oberbeck, Google-Pressesprecher Nord-Europa, über das Thema. Heute hatte ich noch Gelegenheit, dazu Christoph Keese vom Axel-Springer-Verlag zu befragen.

Leistungsschutzrecht heißt, dass die Autoren und Verlage für die Nutzung ihrer Artikel im Internet durch andere Personen bezahlt werden. Christoph Keese ist Konzerngeschäftsführer Public Affairs beim Axel Springer Verlag und fasst zusammen, warum die Verleger den Leistungsschutz brauchen  – und  beginnt mit einem Kompliment für den großen Gegenspieler Google, der nämlich Nachrichten von anderen Seiten im Internet einsammelt und auf seiner Seite präsentiert.

Wenn Sie auf Google-News gehen und wenig Zeit haben, und sich einfach einmal in ein paar Minuten vergewissern wollen, was auf der Welt passiert ist, finden Sie dort ein wunderbares Angebot. Dass diese Kurzzusammenfassungen möglich sind, diese Leistung ist unsere Leistung. Und wenn jemand anderes das nutzen möchte, dann möchten wir bitte vorher gefragt werden und wir möchten dafür auch Geld bekommen.

Leistungsschutz klingt positiv. Leistung will jeder schützen. Das muss gut sein. Finden die Zeitungs-Verleger. Findet aber die Suchmaschine Google überhaupt nicht. Pressesprecher Kay Oberbeck:

Wir sind grundsätzlich gegen die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechtes für Presseverleger, was mancher auch schon vielleicht ein wenig despektierlich als Presse-GEMA titulieren, weil letzten Ende dadurch etwas geschützt werden soll, was zu einer wirklich Informationsverkrüppelung führen wird, was den Nutzern sehr, sehr schwieriger machen wird, Informationen im Internet zu bekommen.

Die Antwort von Christoph Keese ist knallhart.

Das ist ein stückweit die Arroganz der Macht, die da spricht. Der private User, und das steht nun wirklich sehr deutlich im Gesetzestext drin, ist davon überhaupt nicht berührt. Im Gegenteil: Er ist ausdrücklich ausgenommen. Es geht alleine um gewerbliche Kopien und die fertigt der Private ja gar nicht an.

In der Tat ist der normale Internet-Nutzer ausgenommen, wenn er andere Texte zitiert oder weiternutzt. So heißt es wörtlich im Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Nicht erfasst werden (…) Blogger (…), Verbände, Rechtsanwaltkanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.“ Doch Google sieht die Gefahr woanders.

Die Gefahr besteht, dass Diensteanbieter, wie bestimmte Suchmaschinen oder wie Nachrichtenaggregatoren oder wie andere Anbieter, die jetzt gerade an solch neuen Geschäftsmodellen sitzen, eben in dieser Form nicht mehr auf journalistische Inhalte verweisen.

Das lässt aufhören. Wird es Einschränkungen bei der Suche in journalistischen Texten geben? Das Ende von Google-News werde es nicht sein, sagt Pressesprecher Kay Oberbeck, aber man werde sich klar an deutsche Gesetze halten.

Unser Fokus liegt darauf, jetzt den Bundestagsabgeordneten klar zu machen, wie unsinnig dieses Gesetz überhaupt ist und was es kaputt macht.

Voraussichtlich im November wird der Bundestag in erster Lesung über den Leistungsschutz verhandeln.

****

20.10.12: Brasilien hat Google verboten Texte einheimischer Zeitungen auf Google News anzuzeigen.

(c) Michael Voß, www.michael-voss.de

Schreibe einen Kommentar