Verbraucherzentrale mahnt erneut Facebook ab

Ohne Ankündigung führte Facebook im Sommer ein App-Zentrum ein, das die Apps von Fremdanbietern nach Kategorien sortiert anzeigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft dem sozialen Netzwerk vor, persönliche Daten der Nutzer an die App-Anbieter weiterzugeben, ohne dass die Nutzer ihre Einwilligung dazu geben. Die Verbraucherzentrale hat Facebook deshalb jetzt abgemahnt und fordert damit das Unternehmen wiederholt auf, sich an geltendes Recht zu halten. Bis zum 4. September 2012 habe  Facebook Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Abmahnung erfolgt im Rahmen des vzbv-Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt, das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanziell gefördert wird.

In einer Presseerklärung des Verbraucherzentrale Bundesverband heißt es:

Bei Facebook gibt es die Möglichkeit, Apps zu nutzen. Häufig sind das Spiele, Umfragen oder Quiz, die von Drittanbietern für das soziale Netzwerk zur Verfügung gestellt werden. Mit der Einführung des App-Zentrums im Juli 2012 verschlechtert Facebook den Datenschutz, anstatt ihn zu verbessern. Die Nutzer erhalten vor der Installation einer App weder einen vollständigen Hinweis, wozu die weitergegebenen Daten verwendet werden. Noch wird sichergestellt, dass der Nutzer in die Datenweitergabe und -nutzung einwilligt. Stattdessen wird durch den Klick auf den Button „Spiel spielen“ oder „An Handy schicken“ die Einwilligung des Nutzers einfach unterstellt.

Lediglich unterhalb des Buttons befindet sich in kleiner hellgrauer Schrift eine augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter. So räumen sich die Drittanbieter zum Beispiel das Recht ein, auf den Chat, die Informationen der Freunde und die persönliche Kontaktdaten zuzugreifen sowie auf die Pinnwand des Nutzers schreiben zu können.

Eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte, aber auch deren Verwendung ist nach deutschem Recht ohne die bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers nicht erlaubt – nach Auffassung des vzbv ein klarer Verstoß gegen das Telemediengesetz. Diesen Verstoß hat das Projekt des vzbv nun abgemahnt und Facebook eine Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 4. September 2012 eingeräumt.

Die Forderung: Facebook muss das App-Zentrum so gestalten, dass der Nutzer weiß, dass er seine Daten freigibt und wofür diese verwendet werden. Die Praxis des Unternehmens, eine Einwilligung – auch bei anderen Diensten – einfach zu unterstellen, muss ein Ende haben, so der vzbv.

Möchte der Nutzer sich und seine Kontakte vor der unerwünschten Datenweitergabe schützen, sollte er über die Privatssphäre-Einstellungen die Voreinstellungen ändern oder Anwendungen und Apps deaktivieren. Weitere Informationen gibt es auf der Projektseite www.surfer-haben-rechte.de.

(c) Michael Voß, www.michael-voss.de

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