Schlagwort: Rechtsanwalt

Marktkirche
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17. Juni 1953 – Vier mitteldeutsche Schicksale

Heute vor 70 Jahren gab es einen Volksaufstand in der DDR. Was als Protest gegen die 10-prozentigen Normenerhöhungen für die Bauarbeiter begann, breitete sich rasend schnell aus. An über 700 Orten ging die Bevölkerung auf die Straße, darunter auch in Mitteldeutschland. Bei MDR aktuell schilderte ich in einer Reportage das Schicksal von vier Zeitzeugen des Volksaufstandes in Mitteldeutschland.

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Während die Bundeskonferenz in Willigen tagte, kümmerte ich mich um die Schlussredaktion für die Homepage von Leipzig aus (26.09.11).
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Wer haftet im Homeoffice für Schäden?

In der Sendereihe „Hörer machen Programm“ beim Nachrichtenradio MDR Aktuell geht es in dieser Folge um das Homeoffice in Corona-Zeiten, den Datenschutz und die Haftungsfrage. Ein Hörer wollte wissen, wer für die Folgen von Datenverlust, Viren und ähnlichen Schäden im Homeoffice verantwortlich ist?

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Der alte Fischerhafen wird auch gern als Badestrand genutzt (Foto: Michael Voß)
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Warnung vor dem Leipziger Reiseveranstalter LMX im Zusammenhang mit Corona-bedingten Stornierungen

Der Leipziger Reiseveranstalter LMX und das Vermittlungsportal Check24 haben mich einer nach Teneriffa gebuchten Reise – harmlos ausgedrückt – sehr unfair behandelt. Zwei Zitate machen das deutlich. Eine komplette Dokumentation ist im weiteren Verlauf des Beitrages nachzulesen. Die Hervorhebungen in den beiden folgenden Zitaten wurde von mir eingefügt, um die Widersprüche zu kennzeichnen.

Insofern Sie sich auf § 651h Absatz 3 BGB berufen möchten, um ein kostenfreies Storno zu erlangen, beachten Sie bitte, dass die Corona Pandemie nun schon seit Januar die Welt beschäftigt und somit zum allgemeinen Lebensrisiko zu zählen ist. Steigende und sinkende Infektionsfälle können jederzeit und überall auftreten und sind somit kein außergewöhnliches Ereignis mehr.

Anwort von LMX auf meine Reisestornierung wegen der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und der Ausweisung der Kanaren als Risikogebiet, 03.09.20
Wenige Tage später storniert dann LMX seinerseits die Reise:

Aufgrund der Ausbreitung des Virus Covid-19 sowie der gesetzlichen Regelung (§ 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB) sind wir dazu berechtigt, bei Auftreten von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die uns als Veranstalterin daran hindern, ihren Reisevertrag mit der Buchungsnummer ******* zu erfüllen, von diesem zurückzutreten.

LMX storniert seinerseits die Reise, 14.09.20
In beiden Fällen ist die Corona-Pandemie der Grund für die Kündigung. Für mich als Kunden sei es nicht möglich, kostenfrei zu stornieren, so LMX. Doch als der Leipziger Reiseveranstalter selbst kündigt, ist die selbe Begründung plötzlich möglich.

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