Warnung vor dem Leipziger Reiseveranstalter LMX im Zusammenhang mit Corona-bedingten Stornierungen

Der alte Fischerhafen wird auch gern als Badestrand genutzt (Foto: Michael Voß)

Der Leipziger Reiseveranstalter LMX und das Vermittlungsportal Check24 haben mich einer nach Teneriffa gebuchten Reise – harmlos ausgedrückt – sehr unfair behandelt. Zwei Zitate machen das deutlich. Eine komplette Dokumentation ist im weiteren Verlauf des Beitrages nachzulesen. Die Hervorhebungen in den beiden folgenden Zitaten wurde von mir eingefügt, um die Widersprüche zu kennzeichnen.

Insofern Sie sich auf § 651h Absatz 3 BGB berufen möchten, um ein kostenfreies Storno zu erlangen, beachten Sie bitte, dass die Corona Pandemie nun schon seit Januar die Welt beschäftigt und somit zum allgemeinen Lebensrisiko zu zählen ist. Steigende und sinkende Infektionsfälle können jederzeit und überall auftreten und sind somit kein außergewöhnliches Ereignis mehr.

Anwort von LMX auf meine Reisestornierung wegen der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und der Ausweisung der Kanaren als Risikogebiet, 03.09.20

Wenige Tage später storniert dann LMX seinerseits die Reise:

Aufgrund der Ausbreitung des Virus Covid-19 sowie der gesetzlichen Regelung (§ 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB) sind wir dazu berechtigt, bei Auftreten von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die uns als Veranstalterin daran hindern, ihren Reisevertrag mit der Buchungsnummer ******* zu erfüllen, von diesem zurückzutreten.

LMX storniert seinerseits die Reise, 14.09.20

Reisewarnung des Auswärtigen Amtes um die Kanaren erweitert
Reisewarnung des Auswärtigen Amtes um die Kanaren erweitert

In beiden Fällen ist die Corona-Pandemie der Grund für die Kündigung. Für mich als Kunden sei es nicht möglich, kostenfrei zu stornieren, so LMX. Doch als der Leipziger Reiseveranstalter elf Tage später selbst kündigt, ist die selbe Begründung plötzlich möglich. In der Zeit hat sich am Reiseziel selbst nichts geändert. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für diese Region besteht seit dem 03.09.20, dem Tag, an dem ich von der Reise zurücktrat.

Im Folgenden nun die Chronologie der Angelegenheit, damit nicht weitere Urlauber auf die Strategie bei LMX hereinfallen. Die einzelnen Stationen sind anklickbar und dann genau dokumentiert. Sämtliche zitierten oder geschwärzten Dokumente liegen mir im Original vor.

Chronologie

01.06.2020: Reisebuchung

Über Check24 buche ich eine Reise nach Teneriffa. Dabei wird mir der Leipziger Reiseanbieter LMX vermittelt. Für die Kanaren gibt es zu der Zeit keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Sie gelten auch nicht als Risikogebiet aufgrund der Corona-Pandemie.

23.08.2020: Check24 weist darauf hin, dass es keine Reisewarnung für die Kanaren gibt und bestätigt Flug- und Reiseablauf

Der Reisevermittler Check24 bestätigt unter Berufung auf LMX den Reiseverlauf und weist darauf hin, dass es zwar eine Reisewarnung für Spanien gibt, die Kanarischen Inseln, also auch Teneriffa, davon aber ausgenommen sind. Die Flüge werden weiterhin als planmäßig bestätigt.

Reisebuchung mit Hinweis, dass es für die Kanaren keine Reisewarnung gibt (angezeigt bei Check24 am 26.08.20)
Reisebuchung mit Hinweis, dass es für die Kanaren keine Reisewarnung gibt (angezeigt bei Check24 am 26.08.20)
Ursprünglich geplanter Flugverlauf (angezeigt bei Check24 am 26.08.20)
Ursprünglich geplanter Flugverlauf (angezeigt bei Check24 am 26.08.20)
23.08.2020: Laut Fluggesellschaft gibt es bereits Stornierungen und Umbuchungen

Im Internetangebot der Fluglinie TAP kann ich mit Hilfe meines Reisecodes und meines Nachnamens nachschauen, welche Flüge der Reiseveranstalter gebucht hat. Hier erfahre ich allerdings, dass es bereits drei Stornierungen und entsprechende Umbuchungen gibt, über die mich weder Reiseveranstalter (LMX), noch Reisevermittler (Check24) informiert haben.

Umbuchungen und Stornierungen laut Fluggesellschaft TAP (Stand: 26.08.20)
Umbuchungen und Stornierungen laut Fluggesellschaft TAP (Stand: 26.08.20)

Diese Umbuchungen bedeuten für mich, dass es nur noch acht statt zehn vertraglich vereinbarte Übernachtungen auf Teneriffa sind und ich sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückflug einen Aufenthalt von 25 Stunden in Lissabon habe.

23.08.2020, 19.28 Uhr: Information von mir an Reiseveranstalter und Reisevermittler, dass Fluggesellschaft bereits Flüge storniert und umgebucht hat

Per E-Mail teile ich dem Reiseveranstalter LMX und den Reisevermittler Check24 mit, dass die Fluggesellschaft bereits Flüge storniert und umgebucht hat.

24.08.2020, 17.21: LMX teilt mir mit, mich ''pro aktiv'' zu informieren, geht aber nicht auf die bereits getätigten Stornierungen ein

Aus einer E-Mail von LMX erfahre ich folgendes:

Aufgrund der aktuellen besonderen Situation werden die betroffenen Buchungen von uns sukzessive und nach Anreisetermin bearbeitet.

Selbstverständlich werden Sie pro aktiv von uns informiert sollte es zu einer Änderung Ihrer Reise kommen und wir möchten Sie daher bitten, von weiteren Anfragen bezüglich Ihrer Buchung abzusehen.

E-Mail von LMX Produkt Linienflug, 24.08.20, 17.21 Uhr

Auf meinen Hinweis, dass es ja bereits Änderungen gibt, Flüge storniert und umgebucht wurden, geht LMX nicht ein.

26.08.2020, 09.54 Uhr: Ich weise erneut daraufhin, dass mit den aktuellen Flugverbindungen der Aufenthalt auf Teneriffa um zwei Übernachtungen gekürzt wurde

In einer E-Mail an LMX und Check24 weise ich nochmals darauf hin, dass die derzeitige Flugverbindungen bedeutet, dass mein Aufenthalt auf Teneriffa um zwei Übernachtungen gekürzt sowie auf dem Hin- und Rückflug jeweils ein 25-stündiger Aufenthalt in Lissabon vorgesehen sei. Ich bitte erneut um Informationen, wie es weitergeht.

26.08.2020, 10.39 Uhr: Check24 ignoriert den Hinweise auf bereits vorhandene Umbuchungen sowie Stornierungen und verweist auf fehlende Informationen von LMX

Check24 beantwortet meine Mail:

Check24: "... jedoch ist hier die Info vom Veranstalter für uns bindend"
Check24: „… jedoch ist hier die Info vom Veranstalter für uns bindend“

Mein Hinweis auf die bereits erfolgten Umbuchungen durch die Fluglinie und die Einkürzung der Aufenthaltsdauer um zwei Übernachtungen wird von Reisevermittler Check24 ignoriert, weil der Reiseveranstalter LMX darüber noch nicht informiert habe.

26.08.2020, 11.40 Uhr: Ich weise Check24 in einer weiteren E-Mail darauf hin, dass die ihnen vorliegenden Flugdaten veraltet sind

In meiner E-Mail an Check 24 heißt es u.a.:

… die von ihnen genannten Flugdaten sind seit mindestens zwei Tagen nicht mehr aktuell. Es hat … mittlerweile drei Stornierungen gegeben. Aktuell sind sowohl auf dem Hinflug Hamburg – Teneriffa als auch auf dem Rückflug Teneriffa – Hamburg … 25 Stunden Aufenthalt in Portugal eingeplant. Der Aufenthalt auf Teneriffa wurde um … zwei Tage eingekürzt. Die genauen Details hatte ich geschickt und Sie können Sie über die Fluggesellschaft TAP erfahren.

Meine E-Mail an Check24
26.08.2020, 19.09 Uhr: Check24 schreibt, ''Laut System des Veranstalters sind die Flugzeiten immer noch aktuell.''

Check24 teilt mir sehr deutlich mit, was sie von meinen Informationen halten, nämlich nichts:

Check24: "... jedoch ist hier die Info vom Veranstalter für uns bindend"
Check24: „… jedoch ist hier die Info vom Veranstalter für uns bindend“
26.08.2020, 22.17 Uhr: Ich halte in einer Mail an Check24 offiziell Reisemängel fest

Ich schreibe nochmals den Reisevermittler Check24 via Mail an. Darin schicke ich als Screenshot die Informationen der Fluggesellschaft TAP Air Portugal.

Daraus lässt sich eindeutig ersehen, dass Sie, Check 24, auf einem nicht mehr aktuellen Stand sind.

Mag sein, dass ihnen der Reiseanbieter LMX Touristik dies noch nicht mitgeteilt hat. Mir wurde das auch nicht mitgeteilt. Deshalb habe ich dem Reiseanbieter und ihnen die vorangegangene Mail geschickt und beide informiert. Auch diese Mail schicke ich LMX im CC zu. Nun müssen Sie feststellen, wo der Informationsfluss gestoppt wurde. An mir soll es nicht liegen, ich helfe ihnen gern weiter.

Meine E-Mail an Check24

Außerdem stelle ich in der E-Mail zwei Reisemängel gegenüber Reisevermittler fest:

  • Die vertraglich zugesicherte Reisedauer ist von zehn auf acht Übernachtungen herabgesetzt worden. 
  • Auf dem Hin- und Rückflug gibt es einen 25-stündigen Aufenthalt in Portugal. Um diese Zeit verlängert sich die jeweils die Flugdauer

Weiterhin heißt es wörtlich in der E-Mail:

Ich bitte Sie zusammen mit LMX eine Lösung zu finden. Immerhin hatten Sie mir vor kurzen und auch jetzt erneut die ursprüngliche Flugverbindung bestätigt, die allerdings offenbar nicht geflogen wird.

Meine E-Mail an Check24
26.08.2020, 22.32 Uhr: Ich halte in einer Mail an LMX offiziell Reisemängel fest

An den Reiseveranstalter LMX schreibe ich per E-Mail u.a.:

Leider sind mir die aktuellen Veränderungen der Reise nicht durch Sie mitgeteilt worden, sondern ich habe die Informationen selbst im Buchungskonto der Fluggesellschaft entdeckt (Screenshots im Anhang). Als Kontaktdaten sind dort übrigens ihre Telefonnummer und eine mir nicht bekannte E-Mailadresse genannt, so dass mich auch diese Informationen nicht direkt erreichten.

E-Mail an LMX

Außerdem stelle ich in der E-Mail zwei Reisemängel gegenüber Reiseveranstalter fest:

  • Die vertraglich zugesicherte Reisedauer ist von zehn auf acht Übernachtungen herabgesetzt worden. 
  • Auf dem Hin- und Rückflug gibt es einen 25-stündigen Aufenthalt in Portugal. Um diese Zeit verlängert sich die jeweils die Flugdauer

Ich bitte außerdem darum, eine Lösung zu finden.

27.08.2020,17.13 Uhr: LMX geht in einer E-Mail auf die Umbuchungen und Reisemängel weiterhin nicht ein

Die Antwort des Reiseveranstalters LMX geht auf meine E-Mail nicht ein. Stattdessen wird festgestellt:

Selbstverständlich werden Sie pro aktiv von uns informiert sollte es zu einer Änderung Ihrer Reise kommen und wir möchten Sie daher bitten, von weiteren Anfragen bezüglich Ihrer Buchung abzusehen.

E-Mail von LMX

Erneut gibt es vom Reiseveranstalter keine Antwort zu den von mir drei Tage zuvor entdeckten umgebuchten Flügen und zur Einkürzung des Teneriffa-Aufenthaltes um zwei Übernachtungen.

02.09.2020, 19.00 Uhr: Robert-Koch-Institut weist die Kanarischen Inseln als Risikogebiet aus
Offizielle Mitteilung des Robert-Koch-Instituts zur Erweiterung der Risikogebiete auch auf die Kanarischen Inseln
Offizielle Mitteilung des Robert-Koch-Instituts zur Erweiterung der Risikogebiete auch auf die Kanarischen Inseln, zu denen auch Teneriffa gehört

02.09.2020, 19.00 Uhr: Das Auswärtige Amt gibt eine Reisewarnung für die Kanarischen Inseln heraus
Reisewarnung des Auswärtigen Amtes um die Kanaren erweitert
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird vom Auswärtigen Amt gewarnt
02.09.2020, 22.06 Uhr: Ich storniere meine Buchung aufgrund der Reisewarnung

Zunächst via E-Mail und später auch per Einschreiben verschicke ich meine Reisestornierung an LMX. Darin heißt es u.a.:

… seit dem 02.09.20 warnt das Auswärtige Amt vor Reisen auf die kanarischen Inseln. Eine Reisewarnung für Spanien aufgrund der Corona-Pandemie wurde damit erweitert. Das Robert-Koch-Institut hatte zuvor die kanarischen Inseln als Risikogebiet eingestuft.

Aufgrund der geltenden Rechtslage steht es mir zu, die gebuchte Pauschalreise deshalb für mich kostenfrei zu stornieren. Davon mache ich hiermit Gebrauch und trete von meiner Reise zurück.

Nach geltendem Recht steht mir die vollständige Rückerstattung des bereits gezahlten Reisepreise von ****** Euro innerhalb von 14 Tagen zu. Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein ihnen bekanntes Konto ….

Meine Reisestornierung an LMX
03.09.2020, 11.17 Uhr: LMX stellt fest, dass die Corona-Pandemie ''zum allgemeinen Lebensrisiko'' zähle und damit kein Grund für eine kostenfreie Stornierung sei

In der Antwortmail von LMX auf meine Stornierung heißt es u.a.:

Ihre Reise findet nach aktuellem Kenntnisstand statt und kann durchgeführt werden, da die Leistungserbringung möglich ist und auch eine Reisewarnung kein Reiseverbot darstellt. Es steht Ihnen natürlich jederzeit frei selbst zu entscheiden, ob Sie Ihre Reise antreten wollen
oder nicht. Für den Rücktrittsfall gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Insofern Sie sich auf § 651h Absatz 3 BGB berufen möchten, um ein kostenfreies Storno zu erlangen, beachten Sie bitte, dass die Corona Pandemie nun schon seit Januar die Welt beschäftigt und somit zum allgemeinen Lebensrisiko zu zählen ist. Steigende und sinkende Infektionsfälle können jederzeit und überall auftreten und sind somit kein außergewöhnliches Ereignis mehr.

Sollte es bei Ihrer Reise zu einer Änderung kommen, werden wir Sie selbstverständlich unverzüglich informieren.

Antwort von LMX auf meine Reisestornierung aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

Dieses Schreiben berücksichtigt nicht die gängige juristische Ansicht, dass eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ein wichtiger Grund für eine kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise ist.

Nicht berücksichtigt wird ebenfalls, dass aufgrund der Umbuchungen der Fluggesellschaft (mir nur über die Fluggesellschaft am 23.08.20 bekannt geworden, vom Reiseveranstalter LMX aber nie bestätigt) die Reise zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr so stattfinden kann, wie es vertraglich vereinbart ist.

08.09.2020: Ich beauftrage die Rechtsanwaltskanzlei Mutschke, mich zu vertreten

Im Internet stieß ich bei meinem Nachforschungen auf die Rechtsanwaltskanzlei Mutschke, die sich bereits sehr ausführlich mit LMX beschäftigt hat. Zwei Videos informieren nicht nur über die Kanzlei, sondern auch über LMX.

Kanzlei Mutschke, 06.07.20,
Kanzlei Mutschke, 10.08.20

Sehr schnell werden wir uns handelseinig und Frau Mutschke übernimmt meinen Fall.

08.09.2020: Rechtsanwaltskanzlei Mutschke stellt LMX eine Frist bis zum 17.09.20

Es sind nur vier Seiten, die von der Kanzlei Mutschke an die den Reiseveranstalter gehen. Aber sie haben es in sich. Bis zum 17.09.20, dem Ende der von mir bereits gesetzten 14-tägigen Frist, soll der Reisepreis zurückgezahlt werden.

14.09.2020, 17.09: Sämtliche Buchungen bei der Fluglinie TAP sind gelöscht

Im Kundenportal der Fluggesellschaft TAP sind sämtliche Umbuchungen und Stornierungen, die es unter meinem Namen gab, gelöscht. Auch diesmal erfahre ich auf dieser Seite zuerst, dass es Veränderungen gibt.

Bei der Fluglinie TAP werden keinerlei für mich gebuchte Flüge mehr angezeigt
Bei der Fluglinie TAP werden keinerlei für mich gebuchte Flüge mehr angezeigt
14.09.2020, 17.26: Plötzlich tritt LMX von dem von mir bereit stornierten Vertrag zurück

LMX storniert meine Reise, nutzt dabei in seiner E-Mail die Argumente, die bei meiner Stornierung elf Tage zuvor von dem Unternehmen noch als nicht zutreffend zurückgewiesen wurden:

Aufgrund der Ausbreitung des Virus Covid-19 sowie der gesetzlichen Regelung (§ 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB) sind wir dazu berechtigt, bei Auftreten von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die uns als Veranstalterin daran hindern, ihren Reisevertrag mit der Buchungsnummer ******* zu erfüllen, von diesem zurückzutreten.

Reisestornierung via E-Mail von LMX, 14.09.20

Und dann wird noch versucht, das bereits für die Reise gezahlte Geld über die gesetzliche Frist von 14 Tagen nach der Stornierung (nicht nach dem ursprünglichen Reiseende) hinweg zu behalten:

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Bankdaten (IBAN usw.). Bitte beachten Sie, dass in „normalen Zeiten“ unser interner Buchhaltungsprozess für Abwicklungen von Kundenguthaben so strukturiert ist, das er ca. 14 Tage nach ursprünglichem Reisedatum abgeschlossen ist.



Bitte stellen Sie sich daher schon jetzt darauf ein das es in diesen unnormalen Zeiten leider zu Verzögerungen kommen kann, für die wir uns bereits jetzt in aller Form entschuldigen möchten. Wir können schon jetzt sagen das sich die Bearbeitungszeit leider mindestens 4 – 6 Wochen hinziehen wird. Bitte seien Sie versichert das wir natürlich alles Menschenmögliche tun werden und hoffen auf Ihr Verständnis. Sollten sich zwischenzeitlich Aspekte bzw. Änderungen ergeben, die uns schneller und weniger aufwändig bei der Rückabwicklung von Kundenguthaben agieren lassen, kommen wir natürlich sofort und unaufgefordert auf Sie zurück.

Reisestornierung via E-Mail von LMX, 14.09.20 (Rechtschreibe- und Grammatikfehler wurden aus der E-Mail übernommen)
16.09.2020: Reisepreis wird von LMX vollständig zurücküberwiesen

Auf meinem Konto erscheint ohne Angabe eines Absenders die Summe, die ich von LMX zurückfordere. Einen Tag vor Ende der Frist hat das Unternehmen offenbar seine Lastschrift rückabgewickelt. Der Einsatz der Rechtsanwaltskanzlei hat offenbar dazu geführt, dass LMX bei mir auf die bereits angedrohte mehrwöchige Verzögerung bei der Rücküberweisung verzichtet.

Konsequenzen

Mein Geld habe ich also noch vor dem ursprünglichen Reisetermin zurückerhalten. Das ist lieb, weil ich so im Falle einer möglichen Insolvenz nicht auf meinen Forderungen sitzen bleibe. Allerdings kostet es mich die Selbstbeteiligung für meine Rechtsschutzversicherung. Auf 150,00 Euro bleibe ich also sitzen. Aber ich weiß: Bei LMX werde ich nicht mehr buchen und bei Check24 werde ich nachfragen, was sie rückwirkend zu ihrer Reiseempfehlung und zu den abwiegelnden Mails sagen. Entsprechend der Antwort werde ich dann über die weitere Nutzung des Vergleichsportals nachdenken.

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