Kommentar: Regeln gelten auch für die AfD

„Das nährt den Opfermythos der AfD“ – lese ich im Spiegel ausgerechnet aus dem Mund einer Jura-Professorin. Gemeint ist die Nichtzulassung von Kandidaten der AfD zur Landtagswahl, weil die Partei gegen Vorgaben des Wahlgesetzes verstoßen hat. Aber Gesetze gelten für jeden, auch wenn jemand dadurch in eine „Opferolle“ gebracht wird. Wo kämen wir denn hin, wenn wir deshalb Sonderregeln einführen würden? Gleiches Recht für alle. Auch für die AfD. Die Partei kann gern dagegen klagen. Auch dafür gibt es Regeln in einer Demokratie. Wenn die AfD dann Recht bekommt, würde es mich privat stören, aber es wäre ok. Auch das ist Demokratie.