Kommentar: Der vollständige Name des Copiloten des Fluges 4U9525 hat nichts in den Medien zu suchen

27.03.15 – Die Bild-Zeitung, aber auch andere Medien, veröffentlichen unverpixelte Fotos und den vollständigen Namen des Copiloten, der offenbar bewusst am Dienstag seinen Flug 4U9525 zum Absturz gebracht und damit sich selbst und 149 Menschen getötet hat.

Bei allem Verständnis über die Wut und vielleicht sogar über den Hass: Das geht überhaupt nicht.

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Dieser Copilot war nie eine Person des öffentlichen Interesses. Erst nach dem mutmaßlichen Selbstmord und dem mutmaßlichen Mord an 149 Personen ist der Copilot zur Person des öffentlichen Interesses geworden.

Berechtigt das automatisch dazu, die Fotos, den Namen und den genauen Wohnort zu veröffentlichen? Ich denke nicht. Denn dadurch wird dieser Person selbst überhaupt nicht mehr geschadet, sollte man das damit vorhaben, denn der Copilot ist tot. Aber den Eltern, den Freunde und den Flug-Clubmitglieder – all denen wird geschadet.

Und dann ist da noch der rechtliche Aspekte: In Deutschland gilt bis zu einem anderslautenden Urteil die Unschuldsvermutung. Bislang gibt es kein Urteil, sondern lediglich die Auslegung der Anklage. Diese klingt sehr schlüssig. Und wahrscheinlich wird es auch alles so passiert sein. Aber rein juristisch gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Und damit machen sich diejenigen, die Fotos eines mutmaßlichen Täters veröffentlichen, nach dem weder gefahndet wird, noch eine Veröffentlichung der Identität ermittlungtechnisch notwendig ist, strafbar.

Muss das sein? Ich denke: Nein.

Es gibt genug zu berichten. Und dafür ist die tatsächliche Identität des mutmaßlichen Täter absolut unwichtig. Das dient nicht einem besseren Journalismus, sondern es schadet den unschuldigen Angehörigen und Freunden.