Internetnutzung: Vertrag mit den eigenen Kindern

So könnte ein Vertrag mit den eigenen Kindern aussehen. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes können Eltern nicht mehr für Fehler ihrer Kinder im Internet bestraft werden, wenn sie ihre Kinder über die Gefahren aufgeklärt haben. Doch wie sollen sie dies nachweisen? Ich habe dazu mit Rechtsanwalt Christian Solmecke gesprochen und werde das Verfahren am Wochenende bei MDR INFO näher erklären.

(c) Michael Voß, www.michael-voss.de

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