Der Gesetzentwurf zur Gentechnik – Flickenteppich oder Gesamtlösung?

Michael Voß im Bundeslandwirtschaftsministerium
Michael Voß im Bundeslandwirtschaftsministerium
Es ist ein wirklich kompliziertes Feld – die Gentechnik. Und komplizierter ist es offenbar, für Deutschland ein Gesetz zu beschließen, welches die Gentechnik aus den Pflanzen und damit auch aus der menschlichen Nahrung heraushält. Das Bundeskabinett hat heute einen Versuch dazu gestartet. Darüber berichtete ich für das ARD-Hauptstadtstudio.

Während innen im Kanzleramt das Kabinett über die Neuregelung des Gentechnikgesetzes berät, protestieren draußen Gegner der Gentechnik.

Gentechnik – wir haben es satt.
Ich bin von Anfang an dagegen gewesen, dass Gentechnik hier eingebracht wird bei uns. Ich bin hier dabei, weil ich gegen die Einführung der Gegentechnik bin.
Die größte Kritik an dem Gesetzentwurf ist, dass er kein wirksames Verbot darstellt, sondern einen Flickenteppich bewirken wird, der keinerlei wirksames deutschlandweites Verbot, was wir alle wollen, nachdem es in Europa nicht funktioniert hat, bewirken wird.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist sicher, dass es auch weiterhin ein Anbauverbot für gentechnisch behandelte Pflanzen in ganz Deutschland geben wird. Nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen hat, stellt der CSU-Politiker fest:

Die Menschen in Deutschland wollen überwiegend keine grüne Gentechnik, jedenfalls keine Produkte davon nutzen. Mit diesem Gesetzentwurf stellen wir langfristig ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik sicher.

Was so simpel klingt, ist in der Umsetzung allerdings nicht ganz so einfach. Dieser Entwurf sieht ein bis drei Schritte vor, sollte ein Unternehmen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen bei der Europäischen Union beantragen. 1. Schritt: Der Antragsteller wird aufgefordert, Deutschland bei der Anfrage explizit auszulassen. 2. Schritt: Sollte sich der Antragssteller weigern, kann die Bundesregierung ein nationales Verbot erlassen. Bei dessen inhaltlicher Begründung sollen Bundesländer und Bundesregierung zusammenarbeiten. Einig werden müssen sich dann aber die sechs beteiligten Bundesministerien, unter anderem das Landwirtschafts-, aber auch das Forschungsministerium. Macht nur eines der Ministerien nicht mit, platzt das Verbotsverfahren auf Bundesebene. Dann allerdings – Schritt 3 – können die Bundesländer ein Verbot beschließen.

Die Grünen lehnen den Gesetzentwurf ab. Ihr Bundestagsabgeordneter Harald Ebner bemängelt unter anderem:

Der Ausstieg aus dem Verbot, der wird kinderleicht. Es reicht nämlich, wenn ein einziges Bundesland sagt, ich möchte doch kein Verbot mehr. Dann muss die Bundesregierung nach diesem Gesetz das Verbot aufheben.

Ist nicht so, meint dagegen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:

Die Kritik, dass ein Land das verhindern könnte, kann ich so nicht ganz verstehen. Wir haben ja hier Mehrheitsentscheidungen.

Der CSU-Politiker hat zumindest den Koalitionspartner SPD auf seiner Seite – fast zumindest, wenn man der sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Elvira Drobinski-Weiß, genau zuhört.

Zunächst einmal bin ich überhaupt froh, dass jetzt hier in dem Gesetzentwurf drin steht, die Bundesregierung soll ein Anbauverbot erlassen. „Soll“ ist immerhin mehr als „kann“. „Muss“ wäre natürlich noch besser gewesen.

Allerdings wolle man im Gesetzgebungsverfahren nochmals darüber sprechen, ob denn die einstimmige Zustimmung aller sechs beteiligter Bundesministerien wirklich notwendig sei.