Der Artikel 13 – trauriges Zeugnis vom fehlenden Vertrauen auf die Experten

Kommentar

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Nicht alles, was wir schreiben wollen, wird auch veröffentlicht…. dafür könnte der Artikel 13 sorgen, denn die Technik ist noch nicht reif für eine funktionierende Kontrolle des Uploads.

Wenn das Europaparlament die Urheberrechtsreform tatsächlich mit einem nicht korrigierten Artikel 13 verabschiedet, haben wir folgende Situation:

  • Die Anforderungen des Artikels 13 sind manuell nicht zu erfüllen.
  • Die derzeitige Technik reicht nicht aus, Uploadfilter so genau zu programmieren, dass sie beispielsweise Zitate erkennt. Nicht einmal Gewaltvideos werden zur Zeit erfolgreich automatisch gelöscht.

Ich hätte mich gefreut, wenn die Parteien (alle Parteien, auch die Grünen) mehr auf ihre Digitalexperten gehört hätten. Dann würde statt Populismus („Ich mache jetzt einfach etwas“) wirkliches Fachwissen dafür sorgen, dass es eine funktionierende Richtlinie zum Schutz der Urheberrechte gebe. So entsteht der Eindruck, dass die Juristen leider nicht wussten, was die Techniker wissen.

So, als müsse der Vermieter mögliche Straftaten seines Mieters verhindern….

Davon abgesehen wird folgende Situation demnächst geltendes Recht – ich habe sie mal vom digitalen Leben in das analoge Leben übersetzt: Der Vermieter (YouTube und Co.) muss sicherstellen, dass sich die Mieter (die Nutzer) rechtskonform verhalten, und er muss jede Straftat verhindern, bevor sie begangen wird. Der Staat zieht sich aus der Kontrolle zurück und überlässt diese dem Vermieter (YouTube und Co.).