Welche Daten sollen eigentlich bei der Vorratsdatenspeicherung genau gespeichert werden?

Nach den Anschlägen von Paris hat Angela Merkel in einer Regierungserklärung gefordert, dass die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene schnell geregelt werden müsse. Doch was ist die Vorratsdatenspeicherung eigentlich? Wer den dafür Extra-Daten gespeichert?

Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die Speicherung sogenannter Metainformationen. Diese Daten werden nicht extra erstellt, sondern fallen bei Telefonaten oder beim Versenden von E-Mails an. Es sind die Informationen, die nicht mit dem konkreten Inhalt der Kommunikation zu tun haben. Es geht also definitiv nicht um Mitschnitte von Telefongesprächen oder um den Inhalt der E-Mails.

Gespeichert wird bei den Telefon- und Internetanbieter beispielsweise, wer wann wen angerufen hat. Hinzu kommen die genaue Uhrzeit von Start und Ende des Gesprächs und der Name der jeweiligen Telefonfirmen. Auch bei E-Mails lassen sich die genauen Wege, Absender und Empfänger detailliert festhalten. Bei mobilen Geräten werden auch die jeweiligen Standorte gespeichert, so dass dabei ein Bewegungsprofil der Nutzer entsteht.

Die Daten werden erhoben, um Telefonate herzustellen, E-Mails weiterzuleiten und um die Kosten für diesen Service abzurechnen. Nach der Abrechnung werden sie gelöscht. Dafür gibt es aktuell eine Speicherfrist von sieben Tagen. Stimmt der Kunde zu, werden die Daten aber auch über einen längeren Zeitraum gespeichert, beispielsweise wenn eine genaue Liste der abgehenden Telefonate zusammen mit der Rechnung gewünscht ist.

Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung wollen diese Daten nicht innerhalb von einer Woche löschen, sondern erst nach sechs Monate. Begründet wird dies damit, dass es oft erst lange nach der Tat einen Verdacht gegen Personen gäbe. Dann seien die Daten aber meist schon vernichtet. Deshalb sei es notwendig, sie länger aufzubewahren.

Die Gegner in Deutschland argumentieren, dass damit jeder Einwohner, der telefoniert oder eine Mail verschickt, wie ein Verdächtiger behandelt würde. Das verstoße gegen deutsche Grundrechte.

So sah es auch 2010 das Bundesverfassungsgericht und erklärte die erst zwei Jahre alte deutsche Vorschrift für verfassungswidrig. Die Telekommunikationsanbieter mussten die gesammelten Daten löschen. Im Juli 2014 erlaubte der Bundesgerichtshof dann die Speicherung für maximal sieben Tag, da sie nicht der Strafverfolgung, sondern der Abrechnung diene.

Auch auf europäischer Ebene war die entsprechende Richtlinie 2014 vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Sie verstoße gegen die Grundrechte-Charta der Europäischen Union. Die Bundesregierung wartet jetzt auf eine europäische Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, um die dann an deutsches Recht anzupassen.