Probleme mit dem Impressum bei Internetseiten

MDR INFO, 28.08.12
Das Impressum ist in Deutschland wohl auf jeder Internetseite zu entdecken. Und trotzdem kommt es immer wieder zu Problemen. Aktuell gibt es gerade eine Abmahnwelle bei Betrieben, die angeblich gegen die Impressumspflicht auf Facebook, Google +, Twitter und Co. verstoßen.

Das Impressum muss sein – bei allen Internetseiten, die geschäftsmäßig genutzt werden. So sieht es der Gesetzgeber in Deutschland vor. Ausgenommen sind damit Privatpersonen – doch nicht alle, wie Udo Vetter, Rechtsanwalt und Betreiber des Internetangebots Law Blog betont.

Geschäftsmäßig bedeutet allerdings nicht, dass man damit Geld verdienen muss, sondern es reicht schon eine gewisse Regelmäßigkeit aus, mit Themen, die über den normalen Rahmen hinaus gehen.

Wer also regelmäßig über seine Umgebung berichtet oder zum Beispiel einen Blog zu bestimmten Themen betreibt, der ist nach der Definition auch als Privatperson geschäftsmäßig unterwegs.

Für diese Privatpersonen ist das Impressum allerdings recht simpel zu erstellen:

Name, Adresse und E-Mail, dann kommt man schon ganz gut klar. 

Bei gewerblichen Anbietern werden mehr Informationen verlangt. Dazu gehören beispielsweise Angaben über eventuell zuständige Aufsichtbehörden, Registernummern, Umsatzsteueridentifikationsnummern und so weiter. Es kann also kompliziert sein. Doch da hilft das Internet weiter. Mehre Anwaltskanzleien bieten kostenlos Bausätze für ein Impressum an. Hier sucht man sich lediglich seine Berufsgruppe aus und die Seite fragt dann die entsprechenden Angaben ab. Zum Schluss wird daraus ein ganz persönliches Impressum zusammengebaut.

Problematisch wird es allerdings mit geschäftsmäßigen Auftritten im Bereich Social Media, erklärt Rechtsanwalt Uwe Vetter:

Die Problematik bei diesem Impressum: Es wird zwar vom Gesetz verlangt, aber weder Facebook noch Twitter bieten eigentlich einem Gewerbetreibenden ausreichende Möglichkeiten, diesen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, einfach aus technischen Gründen, weil die Seiten gar nicht zur Verfügung stehen.

Trotzdem hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden, dass ein Profil bei Facebook ein gültiges Impressum tragen muss, wie jede andere Homepage. Dieses Urteil ist bereits ein Jahr alt, doch jetzt startete eine Abmahnwelle einer deutschen Anwaltskanzlei. Gezielt werden hier Unternehmer abgemahnt, deren Impressum bei Facebook fehlt oder fehlerhaft ist. Mehre Betroffene sprechen von angedrohten Vertragsstrafen in Höhe von 3-tausend Euro und zusätzlich 270 Euro für die Verfahrenskosten.

Doch Rechtsanwalt Uwe Vetter, aus einer anderen Kanzlei, beruhigt:

Es gibt auch durchaus vertretbare juristische Meinungen, die sagen, selbst wenn man auf Facebook eben nur einen Link hat oder nur ein rudimentäres Impressum, ist das allenfalls nur ein geringfügiger Wettbewerbsverstoß, der eben nicht zu Abmahnungen rechtfertigt. Es besteht also auch eine gute Chance, dass diejenigen, die zum Beispiel kleine Gewerbetreibende, wegen angeblich fehlender  Impressa auf Facebook abmahnen, vor Gericht letztendlich Abfuhr erfahren.

Die sicherste Möglichkeit ist allerdings, die bei den Social Media zu Verfügung stehenden Plätze für Informationen zur Person zu nutzen. Die sind zwar nicht für das Impressum gedacht, doch lassen sich der Hinweis „Impressum“ und die geforderten Daten einzutragen. Das zwar ist optisch nicht so schön, aber lässt Abmahnungen abblitzen.

(c) Michael Voß, www.michael-voss.de

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