Gericht entscheidet zur Impressumspflicht bei Facebook

Zur Impressumspflicht bei Facebook hat es ein wichtiges Urteil des Landgerichtes Regensburg gegeben.

Die Schwierigkeit: Facebook selbst sieht keine Impressum für Nutzer vor. Deshalb muss man „Brücken“ bauen. Hierfür bietet sich das Feld mit den kurzgefassten Informationen an. Es ist bei den Seiten (nicht dem eigenen Facebook-Profil) unter Administrationsbereich / Seite bearbeiten / Informationen bearbeiten und dort im Feld „kurze Beschreibung“ zu finden. Hier kann nicht das vollständige Impressum untergebracht werden. Deshalb der Vorschlag, hier einen Link auf ein bereits existierendes Impressum zu setzen. Als Beispiel, wie es machbar ist, ist das Facebook-Angebot von GEISTbewegt! zu empfehlen. Hier wird auf die Homepage verlinkt und im Impressum der Homepage explizit festgestellt, dass dieses auch für das Facebook-Angebot gilt.

(c) Michael Voß, www.michael-voss.de

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