Die Grundrechte des Grundgesetzes sind das unantastbare Recht der Demokratie. Sie sind wichtig und müssen geschützt werden. Diese Rechte gelten für jeden. Die Meinungsfreiheit wird im Artikel 5 gennannt. Sie kann eingeschränkt werden, das legt Absatz 2 da, wenn es u.a. um das „Recht der persönliche Ehre“ geht.